AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die AGB zum Download

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen der Grundfarben Werbeagentur gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Allen Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber (AG) wird hiermit widersprochen.

2. Angebote

An unsere Angebote halten wir uns, sofern nicht schriftlich anders vereinbart 8 Wochen gebunden. Kosten, die durch nachträgliche vom AG veranlasste Änderungen bedingt sind, sind vom AG zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch über das Angebot hinausgehende Autorenkorrekturen. Konzeptionelle Arbeiten zu Präsentationszwecken sind angemessen zu honorieren. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten branchenübliche Honorarforderungen. Die Grundfarben Werbeagentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

3. Preise

Alle von uns angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die bei Vertragsabschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst.

4. Auftragserteilung

Der AG ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des AG. Ein der Grundfarben Werbeagentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Grundfarben Werbeagentur die Übernahme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

5. Unterlagen und Informationen

Der AG verpflichtet sich, die Grundfarben Werbeagentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der AG verpflichtet sich, der Grundfarben Werbeagentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

6. Auftragsdurchführung

Die Grundfarben Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Grundfarben Werbeagentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Wird ein Fremdauftrag über die Grundfarben Werbeagentur abgewickelt, berechnet sie einen Teil des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des AG erteilt werden, übernimmt die Grundfarben Werbeagentur gegenüber dem Werbungsdurch-führenden keinerlei Haftung.

7. Entwürfe und Vorlagen

Vorlagen und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Grundfarben Werbeagentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der AG. Sämtliche von uns herausgegebenen Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

8. Lieferung

Verzögern sich von uns zugesagte Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Unwetter, Krisensituationen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen), verlängert sich der zugesagte Termin um den Zeitraum der Behinderung. Sollte unsere Leistung aus Gründen die der AG zu verschulden hat, nicht erfolgen, so setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen neuen Termin fest. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der AG. Sollte der AG unsere Leistungen bewusst nicht abnehmen, so werden ihm die hierdurch entstehenden Mehrkosten belastet. Ein Rücktritt vom Auftrag oder Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, soweit von uns nicht Vorsatz zu vertreten ist. Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Lieferung durch uns gegen Diebstahl, Bruch- , Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

9. Belegexemplare

Die Grundfarben Werbeagentur ist zur Einbehaltung der obligatorisch branchenüblichen Belegexemplare berechtigt. Bei Auslieferung von Leistungen oder Produkten durch einen Dritten, sind der Grundfarben Werbeagentur diese Belegexemplare ohne besondere Aufforderung auszuhändigen.

10. Archivierung

Vorlagen, digitale Daten, Filme und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände sowie Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine gesonderte Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Für Beschädigung der vom Kunden gelieferten Reprovorlagen, Manuskripte, Fotos etc. übernimmt die Grundfarben Werbeagentur die Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der AG nimmt in Kauf, dass alle zur Erbringung der Leistung notwendigen Vorlagen entsprechend der Produktionsmethoden in Mitleidenschaft gezogen werden können.

11. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der AG ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch Liquiditätsschwierigkeiten des AG gefährdet oder droht einzutreten, ist die Grundfarben Werbeagentur berechtigt, Vorauszahlungen und die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen zu verlangen. Die Grundfarben Werbeagentur ist zudem berechtigt, bei Verzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den AG einzustellen. Die Grundfarben Werbeagentur behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wechsel und Schecks gelten nur als einstweilige Zahlungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der AG ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

13. Haftungsbeschränkungen

Der AG ist verpflichtet alle Leistungen und Produkte auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Nach der Druckfreigabe durch den AG ist die Grundfarben Werbeagentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der AG von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Grundfarben Werbeagentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbemaßnahme kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Grundfarben Werbeagentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch prüfen zu lassen. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Leistungen oder Produkte vom AG schriftlich mitgeteilt werden. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Grundfarben Werbeagentur zur Nachbesserung oder zu Preisnachlass berechtigt. Kleine Unregelmäßigkeiten und geringe Abweichungen der Farben und Abmessungen, die bei der Produktion entstehen können, berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Abzügen.

14. Nutzungsrechte, Eintragungs- und Schutzfähigkeit

Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den AG über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen des Auftrages eingesetzte Bildmotive, die von der Grundfarben Werbeagentur über Bildagenturen erworben werden. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Grundfarben Werbeagentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der AG ist nicht berechtigt, die von der Grundfarben Werbeagentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

15. Eigenwerbung

Die Grundfarben Werbeagentur ist berechtigt, alle ihr in Auftrag gegebenen Leistungen im Sinne der Eigenwerbung einzusetzen. Der AG erklärt sich damit einverstanden, in den Referenzen der Grundfarben Werbeagentur mit Namen genannt zu werden. Abweichende Forderungen des AG sind der Grundfarben Werbeagentur mit der Auftragsvergabe schriftlich mitzuteilen.

16. Unwirksame Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Grundfarben Werbeagentur, Inh. Dirk Tröller, Liebigstraße 59, 35392 Gießen
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